Reisebedingungen

Unsere Reisebedingungen

01. Allgemeines
Wir möchten Sie vor Antritt Ihrer Reise auf die besonderen Gefahren von Wandern, Trekking und Jeeptouren etc. in einsamen Gebieten, Hochgebirgslandschaften oder Wüsten usw. aufmerksam machen. (Dies bitte, so wie beim Beipacktext von Medikamenten, als das Aufzeigen von allen Eventualitäten zu verstehen.) Wie in den Alpen kann es auch auf einer Reise zu besonderen Gefahrensituationen kommen: Wetterumschwünge, Steinschlag, Hochwasser, Verletzungen, etc. Dazu kommen bei Aufenthalt in größeren Höhen die Anpassungsschwierigkeiten des menschlichen Körpers, die Belastungen des Kreislaufes durch die Höhe und durch ungewohnte Anstrengungen und Temperaturen. Nachdem Reisen mitunter in einsame Naturgebiete führen, kann es bei Unfällen manchmal länger dauern, bis Hilfe von außen kommt bzw. es kann eine Hilfe von außen nicht möglich sein.

02. Unser Anliegen
Wir möchten einen fairen, für das Land positiven Tourismus fördern. Einheimische FührerInnen begleiten die Reisen, dienen als VermittlerInnen zwischen den Kulturen und ermöglichen gute Kontakte zu den Menschen des Landes.

03. Anmeldung/Bezahlung
Die Reiseanmeldung erfolgt schriftlich per Email. Der Reisevertrag kommt dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preise, Leistungen und Termin in der schriftlichen Bestätigung) besteht. Die Bezahlung wird per Mail vereinbart (Höhe der Anzahlung, Banktransfer …)

04. Stornoregeln
Bis 60 Tage vor Beginn der Reise: 10%. 59.-30. Tag: 20%; 29.-20. Tag: 50%; 19.-10. Tag: 65%; 9.-4. Tag: 85%; ab 3. Tag bzw. Rücktritt nach Reiseantritt bzw. Nichterscheinen bei Abreise: 100%; Grundlage ist der Rechnungsbetrag.

05. Eigenverantwortung/Gesundheitszustand
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko, im Bewusstsein der TeilnehmerInnen der besonderen Gefahren. Unbeschadet unserer gesetzlichen Informationspflicht sind unsere KundInnen für die Einhaltung aller geltenden Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll-, Flughafen- und Gesundheitsbestimmungen und für die Vollständigkeit ihrer Reisedokumente, sowie ihrer Ausrüstung selbst verantwortlich. Bei besonderen Gebrechen und Unsicherheiten über den gesundheitlichen Zustand des/der TeilnehmerIn, bitten wir, einen Arzt zu konsultieren. Die Erfüllung der im Tourencharakter beschriebenen konditionellen Anforderung liegt in der Eigenverantwortung der/des KundIn. Ich möchten Sie auch darauf hinweisen, dass bei Reiseabbruch kein Anspruch auf die Rückerstattung einer Leistung besteht.

06. Abenteuercharakter
Trekking-, Expeditions- oder Wanderreisen sind als »Reisen mit besonderen Risiken« im Sinne der Allgemeinen Reisebedingungen anzusehen. Der Charakter einer Trekking-, Expeditions- oder Wanderreise verlangt bei bestimmten Gegebenheiten unter Umständen Änderungen von der ursprünglichen Ausschreibung (Wetter, Straßen- und Wegezustand, behördliche Willkür, technische Gebrechen, etc.) Das betrifft insbesondere auch den Transport (Flugplanänderungen, zeitweilige Transportmängel, Fahrzeugdefekte, Tierkrankheiten, etc.). Aus diesen Gründen entstandene Verzögerungen, Einschränkungen oder der Entfall von Programmpunkten werden von den VertragspartnerInnen als mögliche Störung vorhergesehen und nicht als Reisemangel verstanden. Es können daraus auch keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden. Wir garantieren dennoch sorgfältigste Planung und eine gewissenhafte Durchführung unserer Reisen.

07. Unerwartete Ereignisse
Auf unerwartete Ereignisse, Naturereignisse, politische Unruhen, etc. und daraus resultierende Programmänderungen haben wir keinen Einfluss und es besteht kein Gewährleistungsanspruch. Für den Fall, dass durch solche Ereignisse zusätzliche Kosten entstehen, wird vereinbart, dass sich der Reisepreis um diese Kosten erhöht. Auch wenn aus Gründen höherer Gewalt, behördlicher Verfügung oder aus anderen Gründen Zusatzkosten entstehen (z.B. zusätzliche Flug-, Aufenthalts-, Hotel- bzw. Überführungskosten), so gehen diese zu Lasten des/der ReiseteilnehmerIn. Es kann in Einzelfällen (z.B. bei Routenänderungen oder durch Engpässe) bei den Übernachtungen zu Unterbringung in Mehrbettzimmern, anstelle von angegebenen 2-Bett- oder Einzelzimmern kommen. Es besteht aus diesem Umstand kein Rücktritts- und kein Gewährleistungsanspruch.

08. Routenänderungen bzw. -verschiebungen
Wir machen darauf aufmerksam, dass Sie bei unseren Reisen KEIN Standardprodukt »von der Stange« kaufen und es aus verschiedensten Gründen zu Änderungen des Reiseverlaufs kommen kann. Sämtliche Leistungszusagen sind so zu verstehen, dass Leistungsänderungen durch Routenänderungen bzw. -verschiebungen aus triftigen Gründen (z.B. Wetterverschlechterung, Änderung der Straßen- und Wegeverhältnisse, unvorhersehbare Schwäche oder Erkrankung von Gruppenmitgliedern, notwendige Reparatur von Fahrzeugen, behördliche Willkür, usw.) vorkommen können und kein Anlass für Gewährleistungsansprüche sind. Das Erreichen eines bestimmten Zieles ist nicht Gegenstand des Reisevertrages.

09. Gehzeitangaben
Unsere Einschätzung des Tourencharakters bezieht sich auf durchschnittliche Bedingungen. Die tatsächliche Gehzeit ergibt sich aus dem individuellen Gehtempo und den örtlichen Verhältnissen. Schwankungen nach oben oder unten sind möglich. Aus abweichenden Gehzeiten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.

10. Reise-Versicherung
Ein Reiseversicherungsschutz ist im Reisepreis nicht inkludiert, wir möchten sie jedoch in jedem Fall dringendst empfehlen. Dies gilt in Besonderem für Wander-, Expeditons- und Trekkingreisen.